Mit der Umsetzung der MDR wurden die Anforderungen an die klinische Bewertung in Artikel 61 und Anhang XIV (Teil A) festgelegt, wodurch im Vergleich zu den vorherigen Richtlinien klarere Erwartungen formuliert wurden. Die klinische Bewertung beschreibt, ob das Gerät seinen beabsichtigten Zweck erfüllt und für Benutzer und Patienten sicher ist, und unterliegt einer strengen Prüfung durch Prüfer der benannten Stelle (NB).
Dieser Artikel fasst das Wissen von NAMSA seit der Umsetzung der MDR zusammen und stützt sich dabei auf unsere umfassende Erfahrung und Erkenntnisse aus dem Auditoren-Feedback. Er bietet wertvolle Einblicke in die Erstellung von klinischen Bewertungsdokumentationen, die den MDR-Anforderungen entsprechen.
1. Planung – ist es zu früh, die klinische Bewertung vorzubereiten?
Trotz der Bedeutung des CEP im klinischen Bewertungsprozess haben Prüfer häufig auf Mängel hingewiesen, die auf sein Fehlen oder die Nichterfüllung der MDR-Anforderungen zurückzuführen sind. Letztere können einen Mangel an klinischem Nutzen, Sicherheits- und Leistungszielen und den damit verbundenen Akzeptanzkriterien, nicht identifizierte gleichwertige Geräte oder eine spezifische Risikobestimmung umfassen.
Für eine erfolgreiche klinische Bewertung ist Planung unerlässlich. Durch frühzeitige Einleitung des klinischen Bewertungsprozesses können Hersteller medizinischer Geräte Erkenntnisse über bestehende Lücken in klinischen Nachweisen gewinnen und so einen umfassenden und systematischen Ansatz zum Nachweis der Sicherheit und Leistung ihrer Geräte sicherstellen. Diese Planung erfolgt im CEP, das wichtige Elemente wie die Eigenschaften des Geräts, die zur Erfassung und Analyse der Daten verwendeten Methoden, Sicherheits- und Leistungsziele sowie die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs), die eine Unterstützung durch klinische Daten erfordern, enthalten sollte. Darüber hinaus sollte der CEP den Entwicklungsplan für klinische Untersuchungen skizzieren, der den Lebenszyklus des Geräts abdeckt (den klinischen Entwicklungsplan).
2. Berichtsorganisation – klar und verständlich
Um den Bewertungsprozess der Prüfer zu erleichtern und mögliche Kommentare und Fragen im Zusammenhang mit dem Nichtfinden der erforderlichen Informationen zu minimieren, empfehlen wir, den CER gemäß den Richtlinien in MEDDEV 2.7/1 rev 4 und MDR zu strukturieren. Bei der Erstellung eines CER lohnt es sich auch, das Dokument 2020-13 der Medical Devices Coordination Group (MDCG) zu lesen, in dem die von den Prüfern verwendete klinische Bewertung beschrieben wird.

Ein klarer und kohärenter CER: Eine MDR-konforme Vorlage stellt sicher, dass die Daten im CER gemäß den Richtlinien und Vorschriften der EU organisiert sind, sodass Prüfer die Informationen leichter finden können. NAMSA hat eine Vorlage mit Input von ehemaligen Beratern benannter Stellen entwickelt. Unsere Vorlage wird kontinuierlich verbessert, da wir durch die Interaktion mit benannten Stellen immer besser verstehen, wie die MDR interpretiert wird.
3. State-of-the-Art – umfassend und systematisch
Bei der Überprüfung des Abschnitts „Stand der Technik“ heben die Prüfer der NB häufig zwei gängige Mängel hervor:
a) Der Stand der Technik wird ohne systematische Methodik entwickelt.
Bei der Entwicklung des State-of-the-Art-Abschnitts sollten die Gutachter eine systematische Methodik zur Ermittlung und Bewertung von Daten verwenden. Sie sollte zeigen, dass alle Standards, Richtlinien, Rezensionen und Artikel unvoreingenommen ausgewählt und bewertet werden.
b) Bei der Analyse der Gerätedaten greifen die Gutachter häufig nicht auf wertvolle, aktuelle Erkenntnisse zurück.
Wir haben Fälle erlebt, in denen der Abschnitt „Stand der Technik“ nur als Einführung in das medizinische Fachgebiet dient und den klinischen Hintergrund des zu bewertenden Geräts präsentiert. Der Abschnitt „Stand der Technik“ sollte jedoch neben der Darstellung des Hintergrunds des Geräts wertvolle Informationen zu folgenden Themen liefern:
- Die Bewertung aktueller Behandlungen und damit verbundener Lücken.
- Die Entwicklung der klinischen Ansprüche und Ziele, die das Medizinprodukt erreichen soll.
- Die Identifizierung ähnlicher oder gleichwertiger Geräte.
- Die Identifizierung der mit dem Gerät verbundenen Risiken (und Risikograde).
- Die Identifikation der mit dem Gerät verbundenen Vorteile.
Obwohl der Stand der Technik eine wertvolle Datenquelle ist, wird er manchmal im Abschnitt zur Nutzen-Risiko-Analyse außer Acht gelassen, in dem die gesamten durch die klinische Bewertung gesammelten Daten bewertet werden. Wenn der Stand der Technik nicht in die Nutzen-Risiko-Analyse einbezogen wurde, können die NBs einen Vergleich der verfügbaren klinischen Daten mit dem Stand der Technik verlangen.
4. Sicherheits-/Leistungsansprüche und klinischer Nutzen – Definition und Festlegung der Akzeptanzkriterien
Prüfer haben häufig Mängel bei der Entwicklung von Behauptungen und Annahmekriterien festgestellt, darunter die Verwendung nicht veröffentlichter oder nicht verfügbarer Daten.
Die Formulierung von Sicherheits- und Leistungsansprüchen sowie des klinischen Nutzens muss klar und eindeutig sein und durch klinische Daten gestützt werden. Diese Ansprüche sollten anhand vorab festgelegter Akzeptanzkriterien bewertet werden. Hersteller sollten alle geeigneten präklinischen und klinischen Datenquellen berücksichtigen, um durchführbare Ansprüche und logische Akzeptanzkriterien zu entwickeln. Ihre Festlegung sollte im CEP definiert und durch den CER bewertet werden, wobei jede mögliche Abweichung von den Akzeptanzkriterien zu begründen ist.
5. Gleichwertigkeitsanforderungen
Der Nachweis der Gleichwertigkeit mit anderen Produkten auf dem Markt ermöglicht es Herstellern, redundante klinische Untersuchungen zu vermeiden. Mit der Umsetzung der MDR sind jedoch strengere Anforderungen an vergleichende Bewertungen eingeführt worden. Benannte Stellen achten genau darauf, ob Hersteller die klinische, biologische und technische Gleichwertigkeit ausreichend nachgewiesen haben. Um eine erfolgreiche Gleichwertigkeitsbewertung zu erreichen, müssen Hersteller die MDR und die in MDCG-2020-5 enthaltenen Richtlinien einhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Geräte der Klasse III und implantierbare Geräte ohne eine Vereinbarung zum Zugriff auf die technische Dokumentation keine Gleichwertigkeit mit Geräten der Konkurrenz beanspruchen können. Hersteller von Geräten mit geringerem Risiko/nicht implantierbaren Geräten können klinische Daten von Geräten der Konkurrenz nutzen, aber die Behauptung der Gleichwertigkeit mit nicht CE-gekennzeichneten oder nicht in der EU verkauften Produkten stellt zusätzliche Herausforderungen dar. Bei Geräten, die als Well-Established Technologies (WET) eingestuft sind, kann der Nachweis der Ähnlichkeit mit bestehenden Geräten dabei helfen, die Sicherheits- und Leistungsanforderungen zu erfüllen, aber es wird eine genaue Prüfung durch benannte Stellen erwartet.
6. Zusätzliche Überlegungen
a) Legt das CER ausreichend klinische Beweise vor?
Die Schwellenwerte müssen vom Hersteller unter Berücksichtigung der Risikoklassifizierung des Geräts festgelegt werden. Anhang III von MDCG 2020-6 kann bei der Bewertung der vom Gerät bereitgestellten klinischen Daten und der Hierarchie der klinischen Nachweise helfen, um die Konformität mit den relevanten GSPRs gemäß MDR zu bestätigen.
b) Sind die im CER vorhandenen klinischen Daten mit ISO 14155:2020 Anhang A und MDR Anhang XV konform?
Wenn die klinischen Untersuchungen außerhalb der EU durchgeführt wurden, muss der Hersteller beurteilen, ob die Untersuchungsergebnisse auf die europäische Bevölkerung übertragbar sind.
c) Gibt es im CER Stellungnahmen?
Die Bewertung sollte objektiv und transparent sein. Begründungen, die beispielsweise Nuancen in den Daten oder Abweichungen von den Akzeptanzkriterien erklären, können enthalten sein, sie sollten jedoch mit Quellenangaben versehen sein und auf verlässlichen wissenschaftlichen Informationen basieren.
d) Gibt es noch Lücken in der CER-Schlussfolgerung?
Wenn die Lücken nicht kritisch sind, wird ein Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Plan mit klaren Maßnahmen zum Schließen dieser Lücken empfohlen.
Wie kann NAMSA Hilfe?
Bei NAMSA verstehen wir die Komplexität und Anforderungen des klinischen Bewertungsprozesses. Unser Team aus medizinischen Autoren besteht aus erfahrenen MDR-Experten mit umfassender Erfahrung in der Begleitung von Herstellern medizinischer Geräte bei der Erstellung und Korrektur technischer Dokumentationen, einschließlich CEP und CER. Unsere medizinischen Autoren arbeiten bei der Entwicklung von CEP und CER mit unseren EU-Regulierungsberatern zusammen, von denen viele ehemalige Mitarbeiter benannter Stellen sind.
Zusätzlich zu den CER-Medical-Writing-Diensten können wir bei NAMSA eine breite Palette von Labor-, Qualitäts-, Regulierungs- und klinischen Diensten bereitstellen, um Sie bei der Erlangung und Aufrechterhaltung der CE-Kennzeichnung für Ihre Medizinprodukte zu unterstützen.
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